Manchmal läßt sich ziemlich exakt beziffern, wie viel Geld man durch Schwerhörigkeit verliert.
Bei einem Gebrauchtmöbelhändler wollte ich meine alten Ledersessel loswerden. Und hatte mir eine schöne Strategie zurecht gelegt. Man soll ja nie die erste Zahl nennen, denn dann hat man eigentlich schon verloren. Das hatte mir damals im Goldsouk von Aleppo ein alter Syrer geflüstert — natürlich nachdem er mich ausgenommen hatte. Sollte ich aber doch die erste Zahl nennen müssen würde ich 90 Euro sagen. Denn das sind, wie man herausstellen kann, noch nicht mal 100. Und dann würde ich mich höchstens auf 50 herunterhandeln lassen.
Ich hatte sogar Glück, der Händler nannte den ersten Preis. Doch was musste ich da hören? Fümn’eißig, nuschelte er. Ich, von so niedrigem Einstieg doch etwas verblüfft, kam ins Stammeln. Ich wollte die Dinger unbedingt loswerden. Jetzt noch meine ursprüngliche Preisvorstellung zu nennen, schien mir dann doch etwas übertrieben. Wir sind ja nicht in Syrien oder Indien, wo man als Tourist besser das vierfache (oder ein Viertel) als Gegenvorschlag nennt.
Also sagte ich, naja, ich hätte mir schon so was wie fünfundfünfzig vorgestellt. Und erntete einen erstaunten Blick. Ich zog die Augenbrauen rauf — und merkte, dass ich ihn falsch verstanden hatte: Er hatte fünundneunzig gesagt!
Tja. Leider kann man dann ja schlecht sagen: Ach, ich hör schlecht, ich meinte eigentlich hundertzwanzig. Oder zumindest verpaßte ich den kurzen Moment, in dem das noch möglich gewesen wäre.
Kostenpunkt diesmal also: 40 Euro.
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